Erneuter Versuch der Abzocke von Trauernden
Dem Bundesverband Deutscher Bestatter liegen Schreiben einer Firma „Agentur für Meldepflicht (AfM)“ vor, mit denen Trauernde angeschrieben werden, um gegen eine Gebühr die Tätigkeit der Abmeldung des Verstorbenen bei Kreditsicherungs- sowie Kreditinformationszentralen zu übernehmen. Angeblich soll diese Abmeldung der Vorbeugung eines Namens-/Identitätsmissbrauchs im Rahmen von z. B. Warenbetruges, EC-Betruges, Vertragsbetruges, Abo-Betruges dienen. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung wird die Abschrift der Sterbeurkunde benötigt. Insgesamt fallen Gebühren in Höhe von 47,42 Euro inklusive Mehrwertsteuer an. Das Zahlungsformular ist bereits ausgefüllt beigefügt.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter sieht darin erneut den Versuch, Trauernde mit windigen Argumenten abzuzocken. Eine Abmeldung von Verstorbenen bei den Kreditsicherungs- sowie Kreditinformationszentralen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Auch einem Missbrauch wird durch eine solche Abmeldung nicht vorgebeugt.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter rät, das Schreiben der „Agentur für Meldepflicht“ nicht zu beachten und gegebenenfalls Strafanzeige gegen die Firma zu erstatten.
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