Unser Interims-Kolumbarium

Unser Interims-Kolumbarium

Eine heutzutage zunehmende Form der Beisetzung ist die Feuerbestattung. Hierbei wird die verstorbene Person in das Krematorium überführt, anschließend erfolgt die Kremierung. Die Feuerbestattung zeichnet sich dadurch aus, dass sie allen Arten der Urnenbeisetzung vorausgehen muss, sei es das klassische Urnenbegräbnis auf dem Friedhof, die Seebestattung, die Baumbestattung oder weitere Varianten. Nicht erlaubt ist es, eine Urne mit den Überresten einer verstorbenen Person zu Hause zu verwahren, da jede Urne gemäß dem Friedhofsrecht NRW bestattungspflichtig ist.

Auf Wunsch der Hinterbliebenen ist es möglich, die Urne direkt nach der Kremierung aus dem Krematorium wieder abzuholen, um die Bestattung zeitnah durchzuführen. Falls Sie jedoch noch einige Bedenkzeit hinsichtlich der Entscheidung für eine Beisetzungsart in Anspruch nehmen möchten oder einfach Zeit benötigen, um sich vom geliebten Menschen zu verabschieden, erhalten Sie durch unser Interims-Kolumbarium die Gelegenheit hierzu. In diesem sind die Urnen bis zur Beisetzung untergebracht und können von Angehörigen und Hinterbliebenen jederzeit aufgesucht werden.

Fragen zur Feuerbestattung?

Eine Erläuterung hinsichtlich der Vorgehensweise bei einer Einäscherung finden Sie in unserem Vorsorgeordner. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zu den Formen der Bestattung zur Verfügung. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

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