Die Urne zuhause aufbewahren

In den letzten Wochen wurden wir häufiger darauf angesprochen, dass in einem Bericht im WDR gezeigt wurde wie man die Asche eines Verstorbenen nach Hause bekommen kann.

Am kommenden Montag, 31.03.2014, soll es in der Sendung „RTL Extra“ wieder einen Bericht darüber geben. Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die offizielle Seite des Gesundheitsminsteriums NRW verweisen und aus den dort aufgeführten Aussagen zu diesem Thema zitieren:

,,Die Beisetzungspflicht von Totenasche soll die Totenruhe und Totenwürde schützen und sicherstellen, dass die Asche so behandelt wird, dass es dem sittsamen Empfinden der Bevölkerung entspricht. Beim oft angeführten Beispiel der „Urne auf dem Kaminsims“ wäre das nicht der Fall. Es wäre kein Ort an dem alle Angehörigen, die das wünschen, trauern können. Es wäre auch nicht auszuschließen, dass die Totenasche missbräuchlich verwendet oder „entsorgt“ wird. Daher muss der Wunsch einzelner Angehöriger, über die Totenasche frei verfügen zu können, hinter den Gründen des Gemeinwohls zurücktreten.
Zurzeit ist eine generelle Kontrolle einer Beisetzung durch das Krematorium nicht zwingend vorgesehen. Die Hinterbliebenen könnten aber dazu aufgefordert werden, nachzuweisen, dass es tatsächlich eine Bestattung gab. Die vorgesehene Einführung der Nachweispflicht soll sicherstellen, dass die Totenasche nicht missbräuchlich verwendet wird.“

Quelle: MGEPA NRW

Für weitere Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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