Sternenkinder: Geplante Änderung Personenstandsrecht von der Bundesregierung beschlossen.

Nur das Parlament muss noch zustimmen. Künftig können totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine Geburtsurkunde erhalten.

„Wir debattieren zu Recht immer wieder über die Frage, wann das menschliche Leben beginnt. Da ist es nur folgerichtig, diesem frühen Leben im Mutterleib auch beim Tod vor der Geburt einen Namen geben zu dürfen. Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, sagt oft viel darüber aus, wie viel Wert sie dem Leben beimisst“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder Künftig können totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine Geburtsurkunde erhalten.Diese im Entwurf des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes enthaltene Neuerung hat das Bundeskabinett gestern bewilligt. Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) definiert totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten.

„Nach bisher geltendem Recht wurden Fehlgeburten nicht in den Personen­stands­registern beurkundet und waren damit nicht existent. Vielfach gab es keine Bestattung und somit keinen Ort zum Trauern und Gedenken“, erklärten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestags­fraktion und die zuständige Berichterstatterin bei der dieser Gesetzesänderung zugrunde liegenden Petition. Bislang wurden gemäß PStV nur totgeborene Kinder personenstandsrechtlich erfasst, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm gewogen haben. Eltern von „Sternenkindern“ hatten sich daher mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewandt und für diese Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab eingefordert. Der Petitionsausschuss hatte im vergangenen Jahr die Petition einstimmig an die Bundesregierung überwiesen.

Mit der nun anstehenden Novellierung des Personenstandsgesetzes haben Eltern von „Sternenkindern“ die Möglichkeit, dem Standesamt die Geburt eines Kindes, das weniger als 500 Gramm wiegt, anzuzeigen und eine amtliche Bescheinigung zu erhalten. Um ein bundeseinheitliches Verfahren zu gewährleisten, soll ein entsprechendes Formular in der Anlage zur PStV verbindlich festgelegt werden.

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