Die Friedhofsgebühren in Warendorf
Der Warendorfer Friedhof wird von der Stadt Warendorf betrieben und in städtischer Friedhof und Bauernfriedhof aufgeteilt. Auf dem Bauernfriedhof dürfen nur Bewohner des ländlichen Bereiches Warendorfs eine Grabstelle erwerben. Genaue Auskunft darüber gibt das Friedhofsamt Warendorf, Telefon 02581-541675.
Folgende Gebühren werden erhoben:
Stand Städt. Friedhof 04.04.2014, Stand Bauernfriedhof 2013, ohne Gewähr, Auskunft gibt das Friedhofsamt Warendorf, Telefon: 02581-541675
Grabgebühren für Sargbeisetzungen | Städt. Friedhof | Bauernfriedhof |
• Reihengrab für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr (15 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb) |
187,00 € | 127,00 € |
• Reihengrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden) |
— | 562,00 € |
• Wahlgrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (30 Jahre Nutzungsrecht, pro Stelle Beisetzungsplatz für einen Sarg und zwei Urnen, möglicher Wiedererwerb, Lage kann ausgesucht werden) |
873,00 € | 562,00 € |
• Rasenreihengrab Sarg (inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb) |
— | — |
• Rasenwahlgrab Sarg (inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, pro Stelle Beisetzungsplatz für einen Sarg und zwei Urnen, möglicher Wiedererwerb) |
1716,00 € | — |
Grabgebühren für Urnenbeisetzungen | Städt. Friedhof | Bauernfriedhof |
• Reihengrab (30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden) |
— | 311,00 € |
• Wahlgrab (30 Jahre Nutzungsrecht, Beisetzungsplatz für bis zu vier Urnen, möglicher Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden) |
467,00 € | 311,00 € |
• Rasenreihengrab Urne (inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb) |
— | — |
• Rasenwahlgrab Urne (inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, Beisetzungsplatz für bis zu vier Urnen, möglicher Wiedererwerb) |
768,00 € | — |
Bestattungsgebühren | Städt. Friedhof | Bauernfriedhof |
• Grabbereitung Sargbestattung bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr | 305,00 € | 273,00 € |
• Grabbereitung Sargbestattung bei Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr | 453,00 € | 388,00 € |
• Grabbereitung Urnenbestattung | 116,00 € | 101,00 € |
• Benutzung der Friedhofskapelle | 156,00 € | 117,00 € |
• Benutzung eines Abschiedsraumes pro Tag | 50,00 € | 20,00 € |
• Aufbewahrung einer Urne pro Tag | 20,00 € | 10,00 € |
Da wir auf den Warendorfer Friedhöfen eine festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren haben, muss sich das Grab immer für mindestens 30 Jahre im Besitz der Familie befinden. Reihengräber können nicht verlängert werden, sondern immer nur Wahlgräber.
Städt. Friedhof | Bauernfriedhof | |
• Wahlgrab Sarg | 29 € / pro Jahr | 94 € / pro 5 Jahre |
• Rasenwahlgrab Sarg | 57 € / pro Jahr | — |
• Wahlgrab Urne | 16 € / pro Jahr | 52 € / pro 5 Jahre |
• Rasenwahlgrab Urne | 26 € / pro Jahr | — € |
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