Warendorf – Einen – Friedhof
Der Friedhof der Warendorfer Stadtteile Einen und Müssingen wird seit einigen Jahren von der Stadt Warendorf verwaltet. Er bietet Grabstellen zur Beisetzung von Särgen und Urnen. Folgende Grabstellenarten gibt es:
Sargbeisetzung
– Reihengrab (einmalige Beisetzung eines Sarges, 30 Jahre Ruhezeit, kein Wiedererwerb möglich)
– Wahlgrab (Erwerb von mehreren Stellen möglich (Familiengrab), Beisetzung pro Stelle 1 Sarg und 2 Urnen, 30 Jahre Ruhezeit, Wiedererwerb möglich)
– Rasenreihengrab (einmalige Beisetzung eines Sarges, 30 Jahre Ruhezeit, kein Wiedererwerb möglich, keine Pflegekosten)
– Rasenwahlgrab (Erwerb von mehreren Stellen möglich (Familiengrab), Beisetzung pro Stelle 1 Sarg und 2 Urnen, 30 Jahre Ruhezeit, Wiedererwerb möglich, keine Pflegekosten)
Urnenbeisetzung
– Reihengrab (einmalige Beisetzung einer Urne, 30 Jahre Ruhezeit, kein Wiedererwerb möglich)
– Wahlgrab (Beisetzung von bis zu 4 Urnen, 30 Jahre Ruhezeit, Wiedererwerb möglich)
– Rasenreihengrab (einmalige Beisetzung einer Urne, 30 Jahre Ruhezeit, kein Wiedererwerb möglich, keine Pflegekosten)
– Rasenwahlgrab (Beisetzung von bis zu 4 Urnen, 30 Jahre Ruhezeit, Wiedererwerb möglich, keine Pflegekosten)
Bei Beerdigungen in Einen mit Eucharistiefeier oder Trauerfeier ist es üblich, dass die Zeremonie in der Pfarrkirche St. Bartholomäus stattfindet und sich danach der Trauerzug zum Friedhof anschließt.
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