Die Friedhofsgebühren in Einen

Der Einener Friedhof wird von der Stadt Warendorf betrieben und erhebt folgende Gebühren:
Stand Städt. Friedhof 01.04.2012, ohne Gewähr, Auskunft gibt das Friedhofsamt Warendorf, Telefon: 02581-541675

 

 
 

Grabgebühren für Sargbeisetzungen  
• Reihengrab für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 
(15 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb)
119,00 €
• Reihengrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 
(30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden)
514,00 €
• Wahlgrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 
(30 Jahre Nutzungsrecht, pro Stelle Beisetzungsplatz für einen Sarg und zwei Urnen, möglicher Wiedererwerb, Lage kann ausgesucht werden)
719,00 €
• Rasenreihengrab Sarg 
(inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb)
1226,00 €
• Rasenwahlgrab Sarg 
(inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, pro Stelle Beisetzungsplatz für einen Sarg und zwei Urnen, möglicher Wiedererwerb)
1431,00 €

 

Grabgebühren für Urnenbeisetzungen  
• Reihengrab
(30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden)                                
231,00 €
• Wahlgrab
(30 Jahre Nutzungsrecht, Beisetzungsplatz für bis zu vier Urnen, möglicher Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden)
305,00 €
• Rasenreihengrab Urne 
(inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb)
469,00 €
• Rasenwahlgrab Urne 
(inklusive Pflegekosten, 30 Jahre Nutzungsrecht, Beisetzungsplatz für bis zu vier Urnen, möglicher Wiedererwerb)
543,00 €

 

Bestattungsgebühren  
• Grabbereitung Sargbestattung bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr                                                       262,00 €
• Grabbereitung Sargbestattung bei Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr 388,00 €
• Grabbereitung Urnenbestattung  99,00 €
• Benutzung der Friedhofskapelle in Warendorf 117,00 €
• Benutzung eines Abschiedsraumes in Warendorf 20,00 €
• Aufbewahrung einer Urne 10,00 €

• Genehmigung eines Grabmahles

40,00 €
 

Grabverlängerungsgebühren

Die Friedhofsverwaltung Warendorf verlängert Gräber immer nur um 5 Jahre. (Beispiel: Müsste ein Grab um 2 Jahre verlängert werden, muss man es um 5 Jahre verlängern.) Da wir auf den Warendorfer Friedhöfen eine festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren haben, muss sich das Grab immer für mindestens 30 Jahre im Besitz der Familie befinden. Einzelne Grabstellen können nicht verlängert werden, sondern immer nur das komplette Grab.
 
Die hier aufgeführten Gebühren gelten immer pro Stelle für 5 Jahre:
   
• Wahlgrab Sarg 144,00 €
• Rasenwahlgrab Sarg                                                                                                                      251,00 €
• Wahlgrab Urne 75,00 €
• Rasenwahlgrab Urne 113,00 €
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