Die Friedhofsgebühren in Milte
Der Milter Friedhof wird von der katholischen Kirche betrieben und erhebt folgende Gebühren:
Stand 2001, ohne Gewähr, Auskunft gibt die Zentralrendantur Warendorf Telefon 02581-63740
Grabgebühren für Sargbeisetzungen | |
• Reihengrab für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr (15 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb) |
110,00 € |
• Reihengrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (30 Jahre Nutzungsrecht, nur eine Beisetzung möglich, kein Wiedererwerb, Lage kann meist ausgesucht werden) |
205,00 € |
• Wahlgrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (30 Jahre Nutzungsrecht, pro Stelle Beisetzungsplatz für einen Sarg und zwei Urnen, möglicher Wiedererwerb, Lage kann ausgesucht werden) |
230,00 € |
Bestattungsgebühren |
Die Kosten für die Grabbereitung sind direkt an die Firma Blumenhaus Pelster zu bezahlen. Diese sind von der kath. Kirche für die Arbeiten auf dem Friedhof eingesetzt worden.
Da wir auf dem Milter Friedhof eine festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren haben, muss sich das Grab immer für mindestens 30 Jahre im Besitz der Familie befinden. Einzelne Grabstellen können nicht verlängert werden, sondern immer nur das komplette Grab.
Die hier aufgeführten Gebühren gelten immer pro Stelle für 1 Jahr
• Wahlgrab Sarg | 7,66 € |
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