Neue Coronaschutzverordnung ab dem 03. April – alle Einschränkungen entfallen – Hausrecht regelt weiteres
Die NRW-Landesregierung hat eine neue Fassung der CoronaSchVO NRW veröffentlicht. Sie tritt am Sonntag, 03.04.2022, in Kraft und gilt bis längstens zum 28.07.2022.
Link zur aktuellen CoronaSchVO:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Erwartungsgemäß sind alle Einschränkungen entfallen.
NEU: Keine Beschränkungen bei Trauerfeiern mehr / 3G und Maskenpflicht auch in Trauerhallen entfallen
Bestattungen / Trauerfeiern sind nun wieder grundsätzlich OHNE 3G-Regel und OHNE Maskenpflicht möglich.
NEU: Trauerkaffees nach der Bestattung ohne Beschränkungen zulässig
Für Gastronomische Betriebe und damit auch für Trauerkaffees nach der Bestattung gelten keine Einschränkungen mehr.
Friedhofsträger, Bestatter, Kirchen und Gastronomen können im Rahmen ihres Hausrechts weiter gehende Begrenzungen der Personenzahl oder Auflagen zur Maskenpflicht festlegen.
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Quelle: Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Darüber hinaus gibt es natürlich für alle Freunde die Möglichkeit, der Familie auf der Gedenkseite zu kondolieren und dem/der Verstorbenen zu gedenken.